Freiwillige Feuerwehr Morsum / Ahsen-Oetzen

Dienstgrade

Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr Niedersachsen

Die Angaben zu Dienstzeiten, Ausbildungsvoraussetzungen, Regelfunktionen und früheren Dienstgraden orientieren sich an der aktuellen Übersicht des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen.

Neue Dienstgradsystematik
Die niedersächsischen Dienstgrade sind in vier Dienstgradgruppen gegliedert. Bei mehreren Dienstgraden hängt die Verleihung von einer übertragenen Regelfunktion und der dafür erforderlichen Führungsausbildung ab.
1. Dienstgradgruppe

Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann

Dienstgradabzeichen Feuerwehrfrau-Anwärterin / Feuerwehrmann-Anwärter
FFA / FMA

Feuerwehrfrau-Anwärterin / Feuerwehrmann-Anwärter

Lehrgänge / Ausbildung
  • Keine abgeschlossenen Lehrgänge erforderlich.
  • Zeitnaher Beginn der Modularen Grundausbildung (MGA) zur Herstellung der Einsatzfähigkeit.
  • Zeitnaher Beginn der Erste-Hilfe-Ausbildung.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
  • Einstiegsdienstgrad beim Eintritt in die Einsatzabteilung einer Ortsfeuerwehr.
  • Mindestalter 16 Jahre; der LFV nennt als Regelfall den Eintritt ab 18 Jahren.
  • Teilnahme am Ausbildungs- und Übungsdienst; noch kein Alarm- und Einsatzdienst.
  • Einstellung und Ernennung durch die Ortsbrandmeisterin bzw. den Ortsbrandmeister.
Dienstgradabzeichen Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann
FF / FM

Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann

Lehrgänge / Ausbildung
  • Abgeschlossene MGA – Qualifikationsstufe 1 (QS 1), alternativ Truppmannausbildung Teil 1 oder früherer Grundausbildungslehrgang.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
  • Beförderung durch die Ortsbrandmeisterin bzw. den Ortsbrandmeister.
  • Nach mindestens zweijähriger Mitgliedschaft in einer Jugendfeuerwehr kann der Dienstgrad unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss der Grundausbildung bzw. MGA QS 1 verliehen werden.
  • Abschluss der MGA bis zur Einsatzfähigkeit.
  • Mitwirkung im Trupp.
Dienstgradabzeichen Oberfeuerwehrfrau / Oberfeuerwehrmann
OFF / OFM

Oberfeuerwehrfrau / Oberfeuerwehrmann

Dienstzeit
  • QS 1 und QS 2 sollen innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden.
Lehrgänge / Ausbildung
  • Seit 01.01.2024: abgeschlossene MGA mit QS 1 und QS 2.
  • Erste-Hilfe-Ausbildung und Erste-Hilfe-Fortbildung.
  • Alternativ für ältere Ausbildungswege: Truppmannausbildung Teil 1 und 2 bis 31.12.2023 oder Grundausbildungslehrgang bis 31.12.2004.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
  • Beförderung durch die Ortsbrandmeisterin bzw. den Ortsbrandmeister.
  • Abschluss der MGA zum Truppmitglied.
Dienstgradabzeichen Hauptfeuerwehrfrau / Hauptfeuerwehrmann
HFF / HFM

Hauptfeuerwehrfrau / Hauptfeuerwehrmann

Dienstzeit
  • Mindestens drei Jahre Dienstzeit nach Abschluss der MGA QS 3 (Truppführung), oder
  • mindestens zehn Jahre Dienstzeit seit Verleihung FFA/FMA bei abgeschlossenem Truppmann Teil 2 und mindestens zwei technischen Lehrgängen.
Lehrgänge / Ausbildung
  • MGA QS 3 zur Truppführung, alternativ
  • Truppmann Teil 2 und zwei technische Lehrgänge.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
  • Beförderung durch die Ortsbrandmeisterin bzw. den Ortsbrandmeister.
  • Mitwirkung im Trupp bzw. Übernahme der Truppführung.
  • Mögliche Regelfunktionen auf Ortsebene: Gerätebeauftragte/r, Atemschutzbeauftragte/r, stellv. Sicherheitsbeauftragte/r, stellv. Gerätewart/in, Schriftführer/in oder stellv. Pressesprecher/in.
Dienstgradabzeichen Erste Hauptfeuerwehrfrau / Erster Hauptfeuerwehrmann
EHFF / EHFM

Erste Hauptfeuerwehrfrau / Erster Hauptfeuerwehrmann

Dienstzeit
  • Mindestens zehn Jahre Dienstzeit nach Abschluss der QS 3, oder
  • mindestens zwanzig Jahre Dienstzeit seit Verleihung FFA/FMA bei abgeschlossenem Truppmann Teil 2 und zwei technischen Lehrgängen.
Lehrgänge / Ausbildung
  • MGA QS 3 zur Truppführung, alternativ
  • Truppmann Teil 2 und zwei technische Lehrgänge.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
  • Beförderung durch die Ortsbrandmeisterin bzw. den Ortsbrandmeister.
  • Mitwirkung im Trupp bzw. Tätigkeit als Truppführer/in.
  • Mögliche Regelfunktionen auf Ortsebene: Gerätewart/in, Atemschutzgerätewart/in, Sicherheitsbeauftragte/r, Pressesprecher/in, stellv. Kinderfeuerwehrwart/in oder stellv. Jugendfeuerwehrwart/in.
2. Dienstgradgruppe

Brandmeisterin / Brandmeister

Dienstgradabzeichen Brandmeisterin / Brandmeister
BM

Brandmeisterin / Brandmeister

Alter Dienstgrad: Löschmeister/in (LM)
Lehrgänge / Ausbildung
  • Gruppenführer I und II.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
  • Verleihung nach erfolgreichem Abschluss der Gruppenführerausbildung oder bei Übertragung einer entsprechenden Regelfunktion.
  • Regelfunktionen: stellv. Führung einer taktischen Einheit oder Führung eines selbstständigen Trupps, einer Staffel oder einer Gruppe.
Dienstgradabzeichen Oberbrandmeisterin / Oberbrandmeister
OBM

Oberbrandmeisterin / Oberbrandmeister

Alter Dienstgrad: Oberlöschmeister/in (OLM)
Dienstzeit
  • Sechs Jahre Mindestdienstzeit nach Abschluss der vorgesehenen Ausbildung, sofern der Dienstgrad nicht über eine Regelfunktion erreicht wird.
Lehrgänge / Ausbildung
  • Gruppenführer I und II.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
  • Alternativ zur Mindestdienstzeit bei Übertragung einer vorgesehenen Regelfunktion.
  • Regelfunktionen: Führung einer taktischen Einheit bzw. eines selbstständigen Trupps, einer Staffel oder Gruppe; Ausbilder/in auf Stadt-/Gemeindeebene; Pressesprecher/in oder Sicherheitsbeauftragte/r auf Stadt-/Gemeindeebene; Jugendfeuerwehrwart/in auf Ortsebene; stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwart/in; stellv. Gemeindekinderfeuerwehrwart/in.
Dienstgradabzeichen Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister
HBM

Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister

Alter Dienstgrad: Hauptlöschmeister/in (HLM)
Dienstzeit
  • Zwölf Jahre Mindestdienstzeit nach Abschluss der vorgesehenen Ausbildung, sofern der Dienstgrad nicht über eine Regelfunktion erreicht wird.
Lehrgänge / Ausbildung
  • Gruppenführer I und II.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
  • Alternativ zur Mindestdienstzeit bei Übertragung einer vorgesehenen Regelfunktion.
  • Regelfunktionen: Stadt-/Gemeindejugendfeuerwehrwart/in; Stadt-/Gemeindekinderfeuerwehrwart/in; stellv. Stadt-/Gemeindeausbildungsleiter/in; Kreisausbilder/in; Kreispressesprecher/in; Kreissicherheitsbeauftragte/r.
Dienstgradabzeichen Erste Hauptbrandmeisterin / Erster Hauptbrandmeister
EHBM

Erste Hauptbrandmeisterin / Erster Hauptbrandmeister

Alter Dienstgrad: Erste/r Hauptlöschmeister/in (EHLM)
Lehrgänge / Ausbildung
  • Gruppenführer I und II.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
  • Verleihung bei Übertragung einer entsprechenden Regelfunktion.
  • Regelfunktionen: stellv. Ortsbrandmeister/in einer Grundausstattungsfeuerwehr; stellv. Zugführer/in auf Orts-, Stadt- oder Gemeindeebene; Ausbildungsleiter/in auf Stadt-/Gemeindeebene.
3. Dienstgradgruppe

Brandinspektorin / Brandinspektor

Dienstgradabzeichen Brandinspektorin / Brandinspektor
BrI

Brandinspektorin / Brandinspektor

Alter Dienstgrad: Brandmeister/in (BM)
Lehrgänge / Ausbildung
  • Gruppenführer I und II.
  • Je nach übertragener Funktion zusätzlich Zugführer I und II.
  • Je nach übertragener Funktion zusätzlich Leiter/in einer Feuerwehr.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
  • Regelfunktionen: Ortsbrandmeister/in einer Grundausstattungsfeuerwehr; stellv. Ortsbrandmeister/in einer Stützpunktfeuerwehr; Zugführer/in auf Orts- und Gemeindeebene; stellv. Zugführer/in auf Kreisebene; stellv. Kreisausbildungsleiter/in; stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart/in; stellv. Kreiskinderfeuerwehrwart/in.
  • Bei den Führungsfunktionen sind die zusätzlichen Lehrgänge entsprechend der jeweiligen Funktion erforderlich.
Dienstgradabzeichen Oberbrandinspektorin / Oberbrandinspektor
OBrI

Oberbrandinspektorin / Oberbrandinspektor

Alter Dienstgrad: Oberbrandmeister/in (OBM)
Lehrgänge / Ausbildung
  • Gruppenführer I und II.
  • Je nach übertragener Funktion zusätzlich Zugführer I und II.
  • Je nach übertragener Funktion zusätzlich Leiter/in einer Feuerwehr.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
  • Regelfunktionen: Ortsbrandmeister/in einer Stützpunktfeuerwehr; stellv. Ortsbrandmeister/in einer Schwerpunktfeuerwehr; Zugführer/in einer Kreisfeuerwehrbereitschaft; Kreisausbildungsleiter/in; Kreisjugendfeuerwehrwart/in; Kreiskinderfeuerwehrwart/in.
  • Bei den Führungsfunktionen sind die zusätzlichen Lehrgänge entsprechend der jeweiligen Funktion erforderlich.
Dienstgradabzeichen Hauptbrandinspektorin / Hauptbrandinspektor
HBrI

Hauptbrandinspektorin / Hauptbrandinspektor

Alter Dienstgrad: Hauptbrandmeister/in (HBM)
Lehrgänge / Ausbildung
  • Zugführer I und II.
  • Je nach Funktion zusätzlich Verbandsführer/in.
  • Je nach Funktion zusätzlich Leiter/in einer Feuerwehr.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
  • Regelfunktionen: Ortsbrandmeister/in einer Schwerpunktfeuerwehr oder stellv. Führer/in einer Kreisfeuerwehrbereitschaft.
  • Für Ortsbrandmeister/innen der Schwerpunktfeuerwehr ist die Ausbildung Leiter/in einer Feuerwehr relevant; für die stellv. Kreisbereitschaftsführung die Verbandsführerausbildung.
Dienstgradabzeichen Erste Hauptbrandinspektorin / Erster Hauptbrandinspektor
EHBrI

Erste Hauptbrandinspektorin / Erster Hauptbrandinspektor

Alter Dienstgrad: Erste/r Hauptbrandmeister/in (EHBM)
Lehrgänge / Ausbildung
  • Zugführer I und II.
  • Je nach Funktion zusätzlich Verbandsführer/in.
  • Je nach Funktion zusätzlich Leiter/in einer Feuerwehr.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
  • Regelfunktionen: stellv. Stadt-/Gemeindebrandmeister/in oder Kreisbereitschaftsführer/in.
  • Für die stellv. Stadt-/Gemeindebrandmeisterfunktion ist die Ausbildung Leiter/in einer Feuerwehr relevant; für die Kreisbereitschaftsführung die Verbandsführerausbildung.
Dienstgradabzeichen Gemeindebrandinspektorin / Gemeindebrandinspektor
GemBrI

Gemeindebrandinspektorin / Gemeindebrandinspektor

Alter Dienstgrad: keine Zuordnung
Lehrgänge / Ausbildung
  • Zugführer I und II.
  • Leiter/in einer Feuerwehr.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
  • Funktionsgebundener Dienstgrad für eingesetzte Gemeinde- oder Stadtbrandmeister/innen.
  • Wird nur während der entsprechenden Funktion verliehen.
  • Höchster Dienstgrad auf Ebene einer Gemeinde bzw. Stadt ohne Berufsfeuerwehr.
4. Dienstgradgruppe

Brandschutzleiterin / Brandschutzleiter / Sonderdienstgrad

Dienstgradabzeichen Abschnittsbrandinspektorin / Abschnittsbrandinspektor
ABrI

Abschnittsbrandinspektorin / Abschnittsbrandinspektor

Alter Dienstgrad: Erste/r Hauptbrandmeister/in (EHBM)
Lehrgänge / Ausbildung
  • Verbandsführer/in.
  • Leiter/in einer Feuerwehr.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
  • Regelfunktionen: stellv. Abschnittsleiter/in oder stellv. Stadtbrandmeister/in in Städten mit Berufsfeuerwehr.
Dienstgradabzeichen Erste Abschnittsbrandinspektorin / Erster Abschnittsbrandinspektor
EABrI

Erste Abschnittsbrandinspektorin / Erster Abschnittsbrandinspektor

Alter Dienstgrad: Abschnittsbrandmeister/in (ABM)
Lehrgänge / Ausbildung
  • Verbandsführer/in.
  • Leiter/in einer Feuerwehr.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
  • Regelfunktionen: Abschnittsleiter/in; stellv. Stadtbrandmeister/in in kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr; Stadtbrandmeister/in in Städten mit Berufsfeuerwehr.
Dienstgradabzeichen Kreisbrandinspektorin / Kreisbrandinspektor
KBrI

Kreisbrandinspektorin / Kreisbrandinspektor

Alter Dienstgrad: Abschnittsbrandmeister/in (ABM)
Lehrgänge / Ausbildung
  • Verbandsführer/in.
  • Leiter/in einer Feuerwehr.
  • Einführung in die Stabsarbeit.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
  • An die Funktion stellv. Kreisbrandmeister/in oder Stadtbrandmeister/in in einer kreisfreien Stadt ohne Berufsfeuerwehr gebunden.
Dienstgradabzeichen Erste Kreisbrandinspektorin / Erster Kreisbrandinspektor
EKBrI

Erste Kreisbrandinspektorin / Erster Kreisbrandinspektor

Alter Dienstgrad: Kreisbrandmeister/in (KBM)
Lehrgänge / Ausbildung
  • Verbandsführer/in.
  • Leiter/in einer Feuerwehr.
  • Einführung in die Stabsarbeit.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
  • An die Funktion Kreisbrandmeister/in gebunden.
  • Höchster Dienstgrad der Freiwilligen Feuerwehr eines Landkreises.
Dienstgradabzeichen Regierungsbrandinspektorin / Regierungsbrandinspektor
RegBrI

Regierungsbrandinspektorin / Regierungsbrandinspektor

Alter Dienstgrad: Regierungsbrandmeister/in (RBM)
Lehrgänge / Ausbildung
  • Verbandsführer/in.
  • Leiter/in einer Feuerwehr.
  • Einführung in die Stabsarbeit.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
  • An die Funktion Regierungsbrandmeister/in gebunden.
Dienstgradabzeichen Landesbrandinspektorin / Landesbrandinspektor
LBI

Landesbrandinspektorin / Landesbrandinspektor

Sonderdienstgrad
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
  • Sonderdienstgrad für langjähriges und herausragendes Engagement für das Brandschutzwesen in Niedersachsen.
  • Die Verleihung kann durch die für Inneres zuständige Ministerin bzw. den zuständigen Minister an Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr oder Pflichtfeuerwehr erfolgen.
  • Vorausgesetzt wird ein langjähriger besonderer Einsatz für den Brandschutz sowie ein herausragender persönlicher Beitrag zur Weiterentwicklung von Brandschutz und Hilfeleistung.
  • Der LFV führt für den Dienstgrad die Abkürzungen LBI'in bzw. LBI.
  • Erstmals wurde der Dienstgrad am 17.11.2025 im Rahmen der Kreisbrandmeisterdienstbesprechung auf Landesebene an Olaf Kapke, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, verliehen.
Quelle: Landesfeuerwehrverband Niedersachsen – Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehren . Maßgeblich bleiben die jeweils geltenden Rechts- und Ausbildungsvorschriften.