Feuerwehrwissen
Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr Niedersachsen
Die Angaben zu Dienstzeiten, Ausbildungsvoraussetzungen, Regelfunktionen und früheren
Dienstgraden orientieren sich an der aktuellen Übersicht des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen.
Neue Dienstgradsystematik
Die niedersächsischen Dienstgrade sind in vier Dienstgradgruppen gegliedert.
Bei mehreren Dienstgraden hängt die Verleihung von einer übertragenen Regelfunktion
und der dafür erforderlichen Führungsausbildung ab.
1. Dienstgradgruppe
Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann
FFA / FMA
Feuerwehrfrau-Anwärterin / Feuerwehrmann-Anwärter
Lehrgänge / Ausbildung
- Keine abgeschlossenen Lehrgänge erforderlich.
- Zeitnaher Beginn der Modularen Grundausbildung (MGA) zur Herstellung der Einsatzfähigkeit.
- Zeitnaher Beginn der Erste-Hilfe-Ausbildung.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
- Einstiegsdienstgrad beim Eintritt in die Einsatzabteilung einer Ortsfeuerwehr.
- Mindestalter 16 Jahre; der LFV nennt als Regelfall den Eintritt ab 18 Jahren.
- Teilnahme am Ausbildungs- und Übungsdienst; noch kein Alarm- und Einsatzdienst.
- Einstellung und Ernennung durch die Ortsbrandmeisterin bzw. den Ortsbrandmeister.
FF / FM
Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann
Lehrgänge / Ausbildung
- Abgeschlossene MGA – Qualifikationsstufe 1 (QS 1), alternativ Truppmannausbildung Teil 1 oder früherer Grundausbildungslehrgang.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
- Beförderung durch die Ortsbrandmeisterin bzw. den Ortsbrandmeister.
- Nach mindestens zweijähriger Mitgliedschaft in einer Jugendfeuerwehr kann der Dienstgrad unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss der Grundausbildung bzw. MGA QS 1 verliehen werden.
- Abschluss der MGA bis zur Einsatzfähigkeit.
- Mitwirkung im Trupp.
OFF / OFM
Oberfeuerwehrfrau / Oberfeuerwehrmann
Dienstzeit
- QS 1 und QS 2 sollen innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden.
Lehrgänge / Ausbildung
- Seit 01.01.2024: abgeschlossene MGA mit QS 1 und QS 2.
- Erste-Hilfe-Ausbildung und Erste-Hilfe-Fortbildung.
- Alternativ für ältere Ausbildungswege: Truppmannausbildung Teil 1 und 2 bis 31.12.2023 oder Grundausbildungslehrgang bis 31.12.2004.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
- Beförderung durch die Ortsbrandmeisterin bzw. den Ortsbrandmeister.
- Abschluss der MGA zum Truppmitglied.
HFF / HFM
Hauptfeuerwehrfrau / Hauptfeuerwehrmann
Dienstzeit
- Mindestens drei Jahre Dienstzeit nach Abschluss der MGA QS 3 (Truppführung), oder
- mindestens zehn Jahre Dienstzeit seit Verleihung FFA/FMA bei abgeschlossenem Truppmann Teil 2 und mindestens zwei technischen Lehrgängen.
Lehrgänge / Ausbildung
- MGA QS 3 zur Truppführung, alternativ
- Truppmann Teil 2 und zwei technische Lehrgänge.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
- Beförderung durch die Ortsbrandmeisterin bzw. den Ortsbrandmeister.
- Mitwirkung im Trupp bzw. Übernahme der Truppführung.
- Mögliche Regelfunktionen auf Ortsebene: Gerätebeauftragte/r, Atemschutzbeauftragte/r, stellv. Sicherheitsbeauftragte/r, stellv. Gerätewart/in, Schriftführer/in oder stellv. Pressesprecher/in.
EHFF / EHFM
Erste Hauptfeuerwehrfrau / Erster Hauptfeuerwehrmann
Dienstzeit
- Mindestens zehn Jahre Dienstzeit nach Abschluss der QS 3, oder
- mindestens zwanzig Jahre Dienstzeit seit Verleihung FFA/FMA bei abgeschlossenem Truppmann Teil 2 und zwei technischen Lehrgängen.
Lehrgänge / Ausbildung
- MGA QS 3 zur Truppführung, alternativ
- Truppmann Teil 2 und zwei technische Lehrgänge.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
- Beförderung durch die Ortsbrandmeisterin bzw. den Ortsbrandmeister.
- Mitwirkung im Trupp bzw. Tätigkeit als Truppführer/in.
- Mögliche Regelfunktionen auf Ortsebene: Gerätewart/in, Atemschutzgerätewart/in, Sicherheitsbeauftragte/r, Pressesprecher/in, stellv. Kinderfeuerwehrwart/in oder stellv. Jugendfeuerwehrwart/in.
2. Dienstgradgruppe
Brandmeisterin / Brandmeister
BM
Brandmeisterin / Brandmeister
Alter Dienstgrad: Löschmeister/in (LM)
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
- Verleihung nach erfolgreichem Abschluss der Gruppenführerausbildung oder bei Übertragung einer entsprechenden Regelfunktion.
- Regelfunktionen: stellv. Führung einer taktischen Einheit oder Führung eines selbstständigen Trupps, einer Staffel oder einer Gruppe.
OBM
Oberbrandmeisterin / Oberbrandmeister
Alter Dienstgrad: Oberlöschmeister/in (OLM)
Dienstzeit
- Sechs Jahre Mindestdienstzeit nach Abschluss der vorgesehenen Ausbildung, sofern der Dienstgrad nicht über eine Regelfunktion erreicht wird.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
- Alternativ zur Mindestdienstzeit bei Übertragung einer vorgesehenen Regelfunktion.
- Regelfunktionen: Führung einer taktischen Einheit bzw. eines selbstständigen Trupps, einer Staffel oder Gruppe; Ausbilder/in auf Stadt-/Gemeindeebene; Pressesprecher/in oder Sicherheitsbeauftragte/r auf Stadt-/Gemeindeebene; Jugendfeuerwehrwart/in auf Ortsebene; stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwart/in; stellv. Gemeindekinderfeuerwehrwart/in.
HBM
Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister
Alter Dienstgrad: Hauptlöschmeister/in (HLM)
Dienstzeit
- Zwölf Jahre Mindestdienstzeit nach Abschluss der vorgesehenen Ausbildung, sofern der Dienstgrad nicht über eine Regelfunktion erreicht wird.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
- Alternativ zur Mindestdienstzeit bei Übertragung einer vorgesehenen Regelfunktion.
- Regelfunktionen: Stadt-/Gemeindejugendfeuerwehrwart/in; Stadt-/Gemeindekinderfeuerwehrwart/in; stellv. Stadt-/Gemeindeausbildungsleiter/in; Kreisausbilder/in; Kreispressesprecher/in; Kreissicherheitsbeauftragte/r.
EHBM
Erste Hauptbrandmeisterin / Erster Hauptbrandmeister
Alter Dienstgrad: Erste/r Hauptlöschmeister/in (EHLM)
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
- Verleihung bei Übertragung einer entsprechenden Regelfunktion.
- Regelfunktionen: stellv. Ortsbrandmeister/in einer Grundausstattungsfeuerwehr; stellv. Zugführer/in auf Orts-, Stadt- oder Gemeindeebene; Ausbildungsleiter/in auf Stadt-/Gemeindeebene.
3. Dienstgradgruppe
Brandinspektorin / Brandinspektor
BrI
Brandinspektorin / Brandinspektor
Alter Dienstgrad: Brandmeister/in (BM)
Lehrgänge / Ausbildung
- Gruppenführer I und II.
- Je nach übertragener Funktion zusätzlich Zugführer I und II.
- Je nach übertragener Funktion zusätzlich Leiter/in einer Feuerwehr.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
- Regelfunktionen: Ortsbrandmeister/in einer Grundausstattungsfeuerwehr; stellv. Ortsbrandmeister/in einer Stützpunktfeuerwehr; Zugführer/in auf Orts- und Gemeindeebene; stellv. Zugführer/in auf Kreisebene; stellv. Kreisausbildungsleiter/in; stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart/in; stellv. Kreiskinderfeuerwehrwart/in.
- Bei den Führungsfunktionen sind die zusätzlichen Lehrgänge entsprechend der jeweiligen Funktion erforderlich.
OBrI
Oberbrandinspektorin / Oberbrandinspektor
Alter Dienstgrad: Oberbrandmeister/in (OBM)
Lehrgänge / Ausbildung
- Gruppenführer I und II.
- Je nach übertragener Funktion zusätzlich Zugführer I und II.
- Je nach übertragener Funktion zusätzlich Leiter/in einer Feuerwehr.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
- Regelfunktionen: Ortsbrandmeister/in einer Stützpunktfeuerwehr; stellv. Ortsbrandmeister/in einer Schwerpunktfeuerwehr; Zugführer/in einer Kreisfeuerwehrbereitschaft; Kreisausbildungsleiter/in; Kreisjugendfeuerwehrwart/in; Kreiskinderfeuerwehrwart/in.
- Bei den Führungsfunktionen sind die zusätzlichen Lehrgänge entsprechend der jeweiligen Funktion erforderlich.
HBrI
Hauptbrandinspektorin / Hauptbrandinspektor
Alter Dienstgrad: Hauptbrandmeister/in (HBM)
Lehrgänge / Ausbildung
- Zugführer I und II.
- Je nach Funktion zusätzlich Verbandsführer/in.
- Je nach Funktion zusätzlich Leiter/in einer Feuerwehr.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
- Regelfunktionen: Ortsbrandmeister/in einer Schwerpunktfeuerwehr oder stellv. Führer/in einer Kreisfeuerwehrbereitschaft.
- Für Ortsbrandmeister/innen der Schwerpunktfeuerwehr ist die Ausbildung Leiter/in einer Feuerwehr relevant; für die stellv. Kreisbereitschaftsführung die Verbandsführerausbildung.
EHBrI
Erste Hauptbrandinspektorin / Erster Hauptbrandinspektor
Alter Dienstgrad: Erste/r Hauptbrandmeister/in (EHBM)
Lehrgänge / Ausbildung
- Zugführer I und II.
- Je nach Funktion zusätzlich Verbandsführer/in.
- Je nach Funktion zusätzlich Leiter/in einer Feuerwehr.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
- Regelfunktionen: stellv. Stadt-/Gemeindebrandmeister/in oder Kreisbereitschaftsführer/in.
- Für die stellv. Stadt-/Gemeindebrandmeisterfunktion ist die Ausbildung Leiter/in einer Feuerwehr relevant; für die Kreisbereitschaftsführung die Verbandsführerausbildung.
GemBrI
Gemeindebrandinspektorin / Gemeindebrandinspektor
Alter Dienstgrad: keine Zuordnung
Lehrgänge / Ausbildung
- Zugführer I und II.
- Leiter/in einer Feuerwehr.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
- Funktionsgebundener Dienstgrad für eingesetzte Gemeinde- oder Stadtbrandmeister/innen.
- Wird nur während der entsprechenden Funktion verliehen.
- Höchster Dienstgrad auf Ebene einer Gemeinde bzw. Stadt ohne Berufsfeuerwehr.
4. Dienstgradgruppe
Brandschutzleiterin / Brandschutzleiter / Sonderdienstgrad
ABrI
Abschnittsbrandinspektorin / Abschnittsbrandinspektor
Alter Dienstgrad: Erste/r Hauptbrandmeister/in (EHBM)
Lehrgänge / Ausbildung
- Verbandsführer/in.
- Leiter/in einer Feuerwehr.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
- Regelfunktionen: stellv. Abschnittsleiter/in oder stellv. Stadtbrandmeister/in in Städten mit Berufsfeuerwehr.
EABrI
Erste Abschnittsbrandinspektorin / Erster Abschnittsbrandinspektor
Alter Dienstgrad: Abschnittsbrandmeister/in (ABM)
Lehrgänge / Ausbildung
- Verbandsführer/in.
- Leiter/in einer Feuerwehr.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
- Regelfunktionen: Abschnittsleiter/in; stellv. Stadtbrandmeister/in in kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr; Stadtbrandmeister/in in Städten mit Berufsfeuerwehr.
KBrI
Kreisbrandinspektorin / Kreisbrandinspektor
Alter Dienstgrad: Abschnittsbrandmeister/in (ABM)
Lehrgänge / Ausbildung
- Verbandsführer/in.
- Leiter/in einer Feuerwehr.
- Einführung in die Stabsarbeit.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
- An die Funktion stellv. Kreisbrandmeister/in oder Stadtbrandmeister/in in einer kreisfreien Stadt ohne Berufsfeuerwehr gebunden.
EKBrI
Erste Kreisbrandinspektorin / Erster Kreisbrandinspektor
Alter Dienstgrad: Kreisbrandmeister/in (KBM)
Lehrgänge / Ausbildung
- Verbandsführer/in.
- Leiter/in einer Feuerwehr.
- Einführung in die Stabsarbeit.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
- An die Funktion Kreisbrandmeister/in gebunden.
- Höchster Dienstgrad der Freiwilligen Feuerwehr eines Landkreises.
RegBrI
Regierungsbrandinspektorin / Regierungsbrandinspektor
Alter Dienstgrad: Regierungsbrandmeister/in (RBM)
Lehrgänge / Ausbildung
- Verbandsführer/in.
- Leiter/in einer Feuerwehr.
- Einführung in die Stabsarbeit.
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
- An die Funktion Regierungsbrandmeister/in gebunden.
LBI
Landesbrandinspektorin / Landesbrandinspektor
Sonderdienstgrad
Voraussetzungen / Regelfunktionen / Hinweise
- Sonderdienstgrad für langjähriges und herausragendes Engagement für das Brandschutzwesen in Niedersachsen.
- Die Verleihung kann durch die für Inneres zuständige Ministerin bzw. den zuständigen Minister an Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr oder Pflichtfeuerwehr erfolgen.
- Vorausgesetzt wird ein langjähriger besonderer Einsatz für den Brandschutz sowie ein herausragender persönlicher Beitrag zur Weiterentwicklung von Brandschutz und Hilfeleistung.
- Der LFV führt für den Dienstgrad die Abkürzungen LBI'in bzw. LBI.
- Erstmals wurde der Dienstgrad am 17.11.2025 im Rahmen der Kreisbrandmeisterdienstbesprechung auf Landesebene an Olaf Kapke, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, verliehen.
Quelle:
Landesfeuerwehrverband Niedersachsen – Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehren
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Maßgeblich bleiben die jeweils geltenden Rechts- und Ausbildungsvorschriften.