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Jedes Kind kennt den kleinen feuerspeihenden Drachen Grisu, der gerne Feuerwehrmann werden will,
bis es jedoch soweit ist muss man einige Ausbildungseinheiten absolvieren, es ist schließlich noch
kein Meister vom Himmel gefallen.
Im Einsatzgeschehen haben wir es mit den unterschiedlichsten Schadenslagen zu tun. Deshalb müssen
wir uns auf vielen Gebieten ausbilden lassen und auch ständig fortbilden. Die Fortbildung wird
durch die aktive Teilnahme am regelmäßigen Übungsdienst absolviert. Die Ausbildung erfolgt in Form
von Lehrgängen auf Samtgemeinde-, Kreis- und Landesebene. Für die Ortsfeuerwehren der Samtgemeinde
Thedinghausen wird im Normalfall die Truppmannausbildung in Thedinghausen, der Atemschutzgeräteträger-,
der Maschinisten-, der Sprechfunkerlehrgang und der Lehrgang Einführung Gefährliche Stoffe in der
Feuerwehrtechnischen Zentrale in Verden und die übrigen Lehrgänge an der Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz in Loy
durchgeführt.
Im folgenden eine Kurzübersicht der Lehrgänge:
Truppmannausbildung |
Hierbei handelt es sich um den Lehrgang in dem das grundlegende Wissen
des Feuerwehrdienstes vermittelt wird. Vorraussetzung ist die Eignung für den Feuerwehrdienst (voher: Grundlehrgang).
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Lehrgangsdauer:
mindestens 80 Stunden, sowie 80 Stunden Ausbildung in den 2 Jahren nach der Truppmannausbildung Teil I. |
Lehrgangsort:
Feuerwehrhaus Thedinghausen |
Atemschutzgeräteträgerlehrgang |
Lehrgang für Feuerwehrmitglieder, die
unter Verwendung umluftunabhängiger Atemschutzgeräte eingesetzt werden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen
nicht über 50 Jahre alt sein. Sie müssen vor Beginn der Ausbildung ein
ärztliches Zeugnis über die Tauglichkeit nach dem berufsgenossenschaftlichen
Grundsatz G26, Gruppe 3, vorlegen.
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Lehrgangsdauer:
mindestens 28 Stunden |
Lehrgangsort:
Feuerwehrtechnische Zentrale Verden |
Maschinistenlehrgang |
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung
zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen und sonstiger auf
Feuerwehrfahrzeugen mitgeführter Geräte.
Voraussetzung für die Teilnahme ist der
Besitz des Führerscheins der Klasse B oder 3 und der erfolgreiche Abschluss der Truppmannausbildung Teil 2.
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Lehrgangsdauer:
mindestens 35 Stunden |
Lehrgangsort:
Feuerwehrtechnische Zentrale Verden |
Sprechfunkerlehrgang |
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung
zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst. |
Lehrgangsdauer:
mindestens 16 Stunden |
Lehrgangsort:
Feuerwehrtechnische Zentrale Verden |
Lehrgang Gerätewart
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Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird, sowie zur Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen.
Voraussetzung für die Teilnahme
ist die:
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- abgeschlossene Truppführer- und Machinistenausbildung
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Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden |
Lehrgangsort:
Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz Celle |
Lehrgang Atemschutzgerätewart
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Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutzgeräte.
Voraussetzung für die Teilnahme
ist die:
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- abgeschlossene Truppführer- und Atemschutzgeräteträgerausbildung
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Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden |
Lehrgangsort:
Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz Celle |
Truppführerlehrgang |
Teilnahmeberechtigt sind
Feuerwehrmitglieder, die nach Beendigung der Probezeit (vgl. §1 der Verordnung
über den Eintritt in den Dienst, die Gliederung nach Dienstgraden und die Übertragung
von Funktionen bei den Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen) eine
Dienstzeit von zwei Jahren abgeleistet haben.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung
zu fachlich richtigem und selbständigem Handeln nach Auftrag innerhalb der
Gruppe oder Staffel.
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Lehrgangsdauer:
mindestens 35 Stunden |
Lehrgangsort:
Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz Loy oder Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz Celle |
Gruppenführerlehrgang |
Teilnahmeberechtigt sind
Feuerwehrmitglieder, die:
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- eine Dienstzeit von fünf Jahren abgeleistet haben und
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- mit Erfolg am Truppführerlehrgang und
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- am technischen Lehrgang Sprechfunker und einem weiteren
teilgenommen haben sowie
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- mindestens ein Jahr die Funktion "Truppführerin/Truppführer"
ausgeübt haben.
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Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer
Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbständige taktische Einheit. |
Lehrgangsdauer:
mindestens 70 Stunden
Der Lehrgang wird in zwei Abschnitten zu
je 35 Stunden durchgeführt (Abschnitte I und II). |
Lehrgangsort:
Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz Loy oder Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz Celle |
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