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Seit der Einführung des EU-Führerscheins dürfen Besitzer der Fahrerlaubnis B ausnahmslos nur Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 3,5 to fahren. Dieses hat zur Folge, dass moderne Fahrzeuge der Rettungsorgane (Feuerwehr, Rettungsdienst usw.) von immer mehr Kameraden nicht mehr gefahren werden dürfen, da das Gewicht meistens auf 5,5 bis 7,49 to angestiegen ist. Diese Lücke wird mit dem umgangssprachlichen Feuerwehr-Führerschein gestopft. Nach Absolvierung einer Unterweisung an dem zu fahrenden Fahrzeug, einen theoretischen Unterrichtsabend mit ein Fahrlehrer und praktischer Fahrunterweisung, ebenfalls durch ein Fahrlehrer, dürfen die Kameraden ein Feuerwehrfahrzeug mit über 3,5 to fahren.
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